Zurück zur Übersicht
Recht & DSGVO3 Min. Lesezeit

Was muss ich bei meiner Webseite in Sachen DSGVO beachten? Die Checkliste für 2025

Veröffentlicht am 10.6.2025

DSGVO-Konformität: So machen Sie Ihre Website zum sicheren Hafen

Vielleicht kennen Sie das Gefühl: Man betreibt mit viel Herzblut ein Unternehmen, und plötzlich flattert eine Abmahnung wegen „Google Fonts" oder eines fehlerhaften Cookie-Banners ins Haus. Viele KMU glauben, sie seien zu klein, um im Visier der Behörden zu landen – doch das ist ein gefährlicher Irrtum.

Seit Mai 2024 gilt in Deutschland zudem das neue TDDDG (das bisherige TTDSG), das den Schutz Ihrer Besucher nochmals präzisiert. Aber keine Sorge: Rechtssicherheit muss kein „Juristen-Dschungel" sein. Wenn Sie die folgenden Punkte beachten, bauen Sie nicht nur rechtliche Hürden ab, sondern gewinnen vor allem das Vertrauen Ihrer Kunden.

Achtung: Verstöße gegen das neue TDDDG können Bußgelder von bis zu 300.000 Euro nach sich ziehen. Diese Checkliste hilft Ihnen, die häufigsten Stolperfallen sofort zu beseitigen.

Ihre 5-Punkte-Checkliste für eine sichere Website

1. Google Fonts: Warum „lokal" die einzige Lösung ist

Wenn Ihre Website Schriftarten direkt von Google-Servern nachlädt, wird automatisch die IP-Adresse Ihrer Besucher in die USA übertragen. Das Landgericht München hat entschieden: Das ist ohne explizite Einwilligung nicht erlaubt. Die Lösung: Laden Sie die Schriftarten herunter und binden Sie sie lokal auf Ihrem eigenen Server ein. So verlässt keine IP-Adresse ohne Grund Ihr System.

Sie können Google Fonts ganz einfach mit Tools wie dem google-webfonts-helper herunterladen und lokal einbinden.

2. Cookie-Banner: Fair Play statt Verwirrung

Ein Banner, das Nutzer zum Klicken drängt („Nudging") oder den „Ablehnen"-Button versteckt, ist seit dem neuen TDDDG brandgefährlich.

  • Echtes Opt-In: Tracking-Tools (wie Google Analytics) dürfen erst starten, wenn der Nutzer aktiv zugestimmt hat.
  • Gleichwertigkeit: Der Button zum Ablehnen muss genauso gut sichtbar und erreichbar sein wie der zum Akzeptieren.

3. Der „verlängerte Arm": AV-Verträge mit Dienstleistern

Nutzen Sie einen externen Webhoster, ein Newsletter-Tool oder eine Marketing-Agentur? Aus Sicht der DSGVO sind das Ihre Auftragsverarbeiter. Sie benötigen mit jedem dieser Partner einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Er regelt schriftlich, dass Ihre Partner mit den Kundendaten genauso sorgfältig umgehen wie Sie selbst.

4. Newsletter nur mit „Double-Opt-In"

Werbung per E-Mail ist nur erlaubt, wenn Sie die Einwilligung lückenlos nachweisen können. Nutzen Sie immer das Double-Opt-In-Verfahren: Der Kunde meldet sich an und muss danach einen Bestätigungslink in einer E-Mail klicken. Erst dann ist die Anmeldung rechtssicher und gültig.

5. Verschlüsselung & Transparenz

Ihre Website sollte ausnahmslos über HTTPS verschlüsselt sein. Das ist Pflicht, sobald Sie Kontaktformulare nutzen. Zudem müssen Ihr Impressum und die Datenschutzerklärung von jeder Unterseite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein.

Nutzen Sie automatisierte Scanner, um vergessene externe Scripte aufzuspüren. Unser(/tools/dsgvo-check) hilft Ihnen dabei, versteckte Risiken in unter 2 Minuten zu finden!

Fazit: Datenschutz als Qualitätsmerkmal

Rechtssicherheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein Zeichen von Professionalität. Indem Sie diese Punkte umsetzen, schützen Sie sich nicht nur vor Bußgeldern, sondern bauen eine vertrauensvolle Beziehung zu Ihren Kunden auf.

Haben Sie Fragen dazu, wie Sie diese Punkte technisch umsetzen? Ich unterstütze Sie gerne dabei, Ihre Website sicher für 2025 zu machen!